Kündigungerhalten?
Dann haben Sie drei Wochen, um zu klagen. Wir vertreten ausschließlich Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Betriebsräte – im ganzen Saarland.
Ihre Klagefrist läuft ab Zugang.
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam.
Wobei wir helfen
Arbeitsrecht ist bei uns kein Nebengebiet. Alle drei Anwälte sind Fachanwälte für Arbeitsrecht und arbeiten nur auf Arbeitnehmerseite.
Kündigung
Wir prüfen Form, Frist, Sozialauswahl und Betriebsratsanhörung und erheben Klage beim Arbeitsgericht, wenn Sie das möchten.
3 Wochen
Aufhebungsvertrag und Abfindung
Bevor Sie unterschreiben: Wir rechnen Abfindung, Freistellung und Sperrzeit beim Arbeitslosengeld durch und verhandeln nach.
§ 159 SGB III
Lohn, Überstunden, Urlaub
Offene Vergütung verfällt oft schon nach drei Monaten, wenn Ihr Vertrag eine Ausschlussfrist enthält. Wir sichern Ansprüche rechtzeitig.
Arbeitszeugnis
Formulierungen, die freundlich klingen und doch schaden – wir lesen sie und verlangen Berichtigung.
Diskriminierung und Mobbing
Ansprüche nach dem AGG müssen innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden.
2 Monate
Beratung von Betriebsräten
Interessenausgleich, Sozialplan, Einigungsstelle, Schulung: Wir beraten Gremien bei Betriebsänderungen und in der laufenden Arbeit.
Wir vertreten nur eine Seite. Ihre.
Drei Fachanwälte. Ein Gebiet.
Sie sprechen von Anfang an mit dem Anwalt, der Ihren Fall auch vor Gericht vertritt. Keine Weitergabe an Sachbearbeiter.
Fachanwalt für Arbeitsrecht, PartnerKündigungsschutz
Kündigungen, Aufhebungsverträge, Abfindungen, Führungskräfte.
Rechtsanwalt seit 2011
Fachanwältin für Arbeitsrecht, PartnerinBetriebsräte
Betriebsverfassungsrecht, Einigungsstellen, Schulungen für Gremien.
Rechtsanwältin seit 2014
Fachanwalt für Arbeitsrecht, PartnerVergütung und AGG
Lohn, Überstunden, Diskriminierung. Beratung auch auf Türkisch.
Rechtsanwalt seit 2016

So läuft die Erstberatung
Anrufen oder Formular senden
Sagen Sie uns, wann die Kündigung zugegangen ist. Eilige Fristen ziehen wir vor.
Unterlagen schicken
Kündigung, Arbeitsvertrag, letzte drei Gehaltsabrechnungen. Ein Foto mit dem Handy genügt.
Beratung in der Kanzlei oder per Video
Etwa 45 Minuten. Danach kennen Sie Ihre Optionen, das Kostenrisiko und die nächsten Schritte.
Sie entscheiden
Klage, Verhandlung oder abwarten. Wir handeln erst, wenn Sie uns beauftragen.
Was kostet das?
Die Erstberatung kostet für Verbraucher höchstens 190 € zzgl. USt (§ 34 RVG). Wir klären vorab, ob Ihre Rechtsschutzversicherung zahlt. In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a ArbGG).
Saarbrücken, Nähe Ludwigsplatz
Adresse
Musterstraße 12
66117 Saarbrücken
Barrierefreier Zugang, Aufzug
Anfahrt
Saarbahn und Bus bis Haltestelle Musterplatz, 3 Minuten Fußweg. Parkhaus gegenüber.
Gerichte
Wir vertreten Sie vor den Arbeitsgerichten Saarbrücken, Saarlouis und Neunkirchen sowie vor dem Landesarbeitsgericht Saarland.
Sprechzeiten
Mo–Fr 8–18 Uhr
Termine nach Vereinbarung auch abends
Rufen Sie an, bevor die Frist abläuft
0681 000000-0Mo–Fr 8–18 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten rufen wir am nächsten Werktag zurück.
Oder schreiben Sie uns: kanzlei@beispiel.de